Alles für eine glänzende Verbindung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:

die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellungen

das genaue Tätigkeitsverzeichnis.
2. Art und Umfang der Leistung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des BGB anzuwenden.

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse sind und den sonstigen festgesetzten Melde- und Nachweispflichten entsprechen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf evtl. eingesetzte Arbeitskräfte von Nachunternehmen. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden.

Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, die Maschinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie dass die eingesetzten Reinigungsmittel den ökologischen Bestimmungen entsprechen.

Der Auftragnehmer haftet für Personen, Sach- und Bearbeitungsschäden (evtl. Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschaden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten verursacht werden. Eine Haftung über die nachgewiesene Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist entsprechend der Angebotsbedingungen versichert. Schäden werden dem Auftragnehmer unverzüglich gemeldet. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben.

Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.
3. Zusätzliche Leistungen:
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

4. Auftragserfüllung:
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwendungen erhebt.

5. Aufmaß und Preis:

Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend dem Leistungsverzeichnis auszuweisen.

Die Flächenermittlungen werden anhand der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelt. Die Flächenaufstellung ist für beide Seiten rechtsverbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss Beanstandungen schriftlich gegeben werden. Bei Beanstandungen sind die Flächen gemeinsam neu aufzunehmen und die Änderungen bekannt zu geben. Sie gelten von Vertragsbeginn an.

Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistungen unmöglich machen oder stark behindern.

Die Flächen- und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten rechtverbindlich.

Sofern sich Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen kann der Auftragnehmer eine Anpassung der Preise vom Auftraggeber verlangen. Lohntariferhöhungen werden mit 85% der tariflichen Erhöhung als Preiserhöhung weitergegeben. Wirksam wird die Preiserhöhung mit dem wirksam werden der Lohntariferhöhungen.
6. Vertragsdauer und Kündigung:
Dieser Vertrag tritt zu dem auf der Vorderseite angegebenen Zeitpunkt in Kraft und läuft auf die Dauer der angegebenen Kündigungsfrist. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen Werkvertragsregelungen erhalten. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an den Auftragnehmer zu erfolgen.

7. Sonstige Bestimmungen:
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.

8. Änderung des Vertrages:
Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich wesentlich verändern, kann der Vertrag innerhalb 4 Wochen vom Auftragnehmer aufgekündigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

9. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist KARLSRUHE.

Zusätzlich für Factoring-Kunden/Kundinnen:
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns beschäftigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alles bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR
Factoring GmbH, Hauptstraße 131-137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Stand 02.2021

Thomas Disch Gebäudereinigungsservice GmbH
Carl-Metz-Str. 22
76275 Ettlingen
Tel: +49 7243 33095-0
Fax: +49 7243 33095-20
www.disch.de